Tarife und Downloads

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Tarifblatt ab Juli 2021

1. Grundgebühr
Jeder Liegenschaftsbesitzer hat für seinen Anschluss eine halbjährliche Grundtaxe von Fr. 25.00 zu entrichten. Darin enthalten ist der erste Wasserzähler. Er bleibt im Eigentum der Genossenschaft. Reparaturen von mutwilligen Beschädigungen gehen zu Lasten des Liegenschaftsbesitzers. Jeder weitere Wasserzähler wird mit einer Taxe von Fr. 6.00 pro Halbjahr belastet. Anschaffung, Reparaturen und ev. Ersatz gehen zu Lasten des Liegenschaftsbesitzers.

2. Verbrauchsgebühr
Das Reservoir wurde im Jahr 2020 renoviert. Aus diesem Grunde musste der Wasserpreis angehoben werden. Der Antrag wurde an der GV vom 25.August 2021 einstimmig angenommen.

Wasserpreis in Rüstenschwil:
Der m3 – Wasserverbrauch beträgt Fr. 1.30. Für den Anbau an das Reservoir « Fromettlen» Rüstenschwil wird ein Zuschlag von 20 Rappen aufgerechnet, dies ergibt einen Endpreis von Fr. 1.50. Dies gilt auch für die Wasserbezüger der Liegenschaften Rüstenschwil 1, Rüstenschwil 42 sowie Rüstenschwil 44.

Wasserpreis Aussenliegenschaften:

Für Bezüger der Aussenliegenschaften, die das Wasser von der WV Auw erhalten bezahlen den Preis von Auw Fr. 1.30. Für den Unterhalt der Leitung wird 50 Rappen je m3 aufgerechnet. Dies ergibt neu einen Preis von Fr. 1.80 je m3.
Nichtmitglieder der Genossenschaft bezahlen einen Mehrpreis von 20 Rappen pro m3

3. Neu und Umbauten
Die Anschlussgebühren für Neu- und Erweiterungsbauten betragen 1% der Gebäude-Versicherung. Der Betrag wird als Akontozahlung beim Erteilen der Baubewilligung fällig. Als Basis der definitiven Verrechnung dient die Schätzung der abschliessenden Gebäudeversicherung.
Bei Umbauten gilt neue Versicherungssumme abzüglich alte Versicherungssumme und Renovationsanteil am alten Gebäude.
Der Wasserbezug bei Neubauten (Baustellenanschluss) ohne Wasseruhr an Hydranten wird pro Baustelle für die erste Wohneinheit mit pauschal Fr. 120.00 und pro weitere Wohneinheit mit Fr. 50.00 in Rechnung gestellt.

4. Wasserbezug ab Hydranten
Befüllen von Schwimmbädern, etc. für private Zwecke
Der vorübergehende Wasserbezug ab Hydranten bedarf der vorgängigen Bewilligung eines Vorstandmitgliedes. Die Wasseruhr kann bei Beat Merkli, Rüstenschwil 36 B bezogen werden. (Telefon 056 664 67 36)
Zum normalen Wasserpreis erfolgt ein Zuschlag von 50 Rappen je m3 Wasserbezug für die Nachkontrolle des Hydranten, ob dieser gemäss Vorschrift abgestellt wurde und das wieder Anbringen der Plombe.
Bei Wasserbezug ohne vorherige Meldung ab Hydranten für private Zwecke, wird die Wassermenge geschätzt. Zudem wird für die Mehraufwendungen ein Zuschlag von Fr. 50.00 in Rechnung gestellt.
Wer die Wassermenge durch ein Ausmass des Behälters oder Bassins ermittelt, der kann direkt ab Hydrant Wasser beziehen. Die Menge muss an Monika Huwiler gemeldet werden, inkl. ab welchem Hydrant das Wasser bezogen wurde.
Die Kosten des Wasserbezuges richtet sich ob der Hydrant über das Reservoir von Auw oderRüstenschwil eingespiesen wird.

Befüllen von Spülwagentanks durch Fremdfirmen
Für Spülungen von Kanalisationen und anderen Leitungen durch Fremdfirmen darf nur ab Hydrant bei der Kapelle Rüstenschwil Wasser bezogen werden. Dieser Hydrant ist nicht plombiert. Es
bedarf keiner Wasseruhr. Die bezogene Wassermenge wird durch die Tankgrösse ermittelt und kann per Mail an Frau Monika Huwiler (moni.huwiler@bluewin.ch) oder Tel. 056 668 13 30 gemeldet werden. Der Wasserpreis beträgt Fr. 1.80. Wird ohne eine Meldung Wasser ab einem Hydranten bezogen, werden für die Umtriebe Fr. 50.00 zusätzlich zum Wasserverbrauch in Rechnung gestellt.

Rüstenschwil 01. September 2021

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